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ProVisc® und Viscoat® sind auf der Positivliste des G-BA

Die Viskoelastika ProVisc® und Viscoat® von Alcon sind auf der als Positivliste ausgearbeiteten Anlage 12 zur Arzneimittelrichtlinie des G-BA gelistet und damit per Gesetz von den gesetzlichen Krankenkassen erstattungsfähig.

Im Zuge des sogenannten Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher und anderer Vorschriften vom 14. Juni 2007 wurde zum 01. Juli 2008 § 31 SGB V geändert, indem die Sätze 2 und 3 dieser Vorschrift neu gefasst wurden. Diese lauten zukünftig wie folgt:

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 festzulegen, in welchen medizinisch notwendigen Fällen ausnahmsweise in die Arzneimittelversorgung einbezogen werden:

1. […]

2. Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die als Medizinprodukte nach § 3 Nr. 1 oder 2 des Medizinproduktegesetzes zur Anwendung am oder im menschlichen Körper bestimmt sind; ...

ProVisc® und Viscoat® von Alcon wurden Ende 2009 bzw. Anfang 2010 in die Positivliste der Arzneimittel-Richtlinie 12 nach § 31 Abs. 1 Satz 2 und 3 i. V. mit § 92 Abs. 1 Satz Nr. 6 SGB V aufgenommen.

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