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BSS® und BSS Plus® sind auf der Positivliste des GBA

Die intraokularen Spüllösungen BSS® und BSS Plus® von Alcon sind auf der als Positivliste ausgearbeiteten Anlage 12 zur Arzneimittelrichtlinie des GBA gelistet und damit per Gesetz von den gesetzlichen Krankenkassen erstattungsfähig.

Im Zuge des sogenannten Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher und anderer Vorschriften vom 14. Juni 2007 wurde zum 01. Juli 2008 § 31 SGB V geändert, indem die Sätze 2 und 3 dieser Vorschrift neu gefasst wurden. Diese lauten zukünftig wie folgt:

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 festzulegen, in welchen medizinisch notwendigen Fällen ausnahmsweise in die Arzneimittelversorgung einbezogen werden:

1. […]

2. Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die als Medizinprodukte nach § 3 Nr. 1 oder 2 des Medizinproduktegesetzes zur Anwendung am oder im menschlichen Körper bestimmt sind; ...

Sowohl BSS® als auch BSS Plus® von Alcon wurden 2008 in die Positivliste der Arzneimittel-Richtlinie 12 nach § 31 Abs. 1 Satz 2 und 3 i. V. mit § 92 Abs. 1 Satz Nr. 6 SGB V aufgenommen. Damit waren sie die ersten intraokularen Spüllösungen auf der Positivliste, die nach § 31 von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.

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