Pressespiegel
BGH Urteil zum Erstattungsanspruch von Privatpatienten
Private Krankenversicherungen müssen ihren Kunden bei Bedarf auch teure Spezialoperationen in Privatkliniken bezahlen.
In einer Pressemitteilung vom März 2003 stellt der „Bundesgerichtshof zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der privaten Krankheitskostenversicherung“ fest, dass der Erstattungsanspruch von PKV Ver-sicherten allein von der medizinischen Notwen-digkeit bestimmt ist. Kürzungen des Erstattungs-anspruchs sind damit nach Auffassung des BGH nicht zulässig. Das Gericht stellt in seiner Be-gründung ausdrücklich fest, dass der Versicherer seine Leistungspflicht nicht auf die billigste Behandlungsmethode beschränken kann.
Pressemitteilung unter www.bundesgerichtshof.de oder über den Alcon Literaturservice. Pressemitteilung unter www.bundesgerichtshof.de oder über den Alcon Literaturservice.